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Honoraranpassung zum 1.1.2023

10. Nov. 2022
1 Min. Lesezeit

Liebe Klienten und Klientinnen,


ich bedanke mich bei jedem von Ihnen für die bisherige erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ich möchte Sie auch in Zukunft auf Ihrem Weg begleiten. Um weiterhin die gewohnte Qualität an Arbeitsmittel und Dienstleistung bieten zu können, ist es aufgrund der derzeitigen Entwicklungen notwendig die Grundvergütung für die Behandlung anzupassen.


Das Honorar beträgt ab dem 1.1.2023

für ein Anamnesegespräch/ EAV-Basismessung (90 Minuten): 130€

für einen Folgetermin (60 Minuten): 90€

bei individueller Behandlungsdauer ergibt sich die Vergütung prozentual addiert zum Grundhonorar.


Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und freue mich Sie bald wieder zu sehen.


Mit freundlichen Grüßen


Michaela Huber-Fridgen

 
 
 

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